Planst du eine Geburtstagsparty, deinen kleinen eigenen Event, oder sogar eine grosse Party und benötigst Getränke & Festmaterial? Bestimmt hast du einige Fragen zum Ablauf. Bevor unsere Fachkräfte dich am Telefon beraten, ein FAQ mit den wichtigsten Antworten.
Montag bis Freitag
Bei Veranstaltungen zahlen Sie auf Rechnung nach effektivem Verbrauch.
Mindestens CHF 150.- an Getränke/Material für Lieferung an den Veranstaltungsort. Bei kleineren Veranstaltungen bitten wir Sie, die Ware bei unserem nächstgelegenen Getränkemarkt zu beziehen.
Es wird eine Wegpauschale von CHF 50.- berechnet. Dies entfällt bei einer Konsummenge von mehr als CHF 500.-
Die Bestellung sollte spätestens bis 14 Tage vor dem Anlass in Auftrag gegeben werden. In der Festsaison empfehlen wir eine frühestmögliche Bestellung, da dann das Material knapp ist.
Dies kommt auf die Anzahl der Besucher/Gäste, die Dauer des Anlasses sowie das Wetter an. Berechnen sie eine durchschnittliche Verweildauer pro Person und schätzen sie deren Konsummenge/-mix ab. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Bei uns erhalten Sie das gesamte Schützengarten Biersortiment, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Wein.
Das hängt stark von der Art der Veranstaltung und den Gästen ab. Bei einem Hard Rock Konzert liegen sie mit 100% Bier nicht so falsch… Doch grundsätzlich vereinfacht ein schmales, fokussiertes Sortiment das Handling auf dem Festplatz. Wir empfehlen 2-3 Sorten alkoholhaltige Biere, ein alkoholfreies Bier, Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, 1-2 Erfrischungsgetränke und Wein.
Gekühlte Getränke können Sie nur auf Voranmeldung in den Getränkemärkten beziehen. Stellen Sie gelieferte Ware schnellstmöglich kühl, idealerweise mind. 1 Tag vor der Veranstaltung.
Bei einem Bierverbrauch unter 100 Litern pro Sorte empfehlen wir Flaschenbier zu bestellen. Für die Offenausschankanlagen bestellen Sie Container à 20 Liter sowie zwingend eine Kohlensäureflasche pro Offenausschankanlage. Restbier in angebrochenen Containern können wir nicht gutschreiben. Ebenso angebrochene Kohlensäureflaschen.
Mit einer Kohlensäureflasche 7kg können Sie ca 700 bis 1'000 Liter Bier zapfen.
Wir nehmen keine angebrochenen Gebinde zurück. Bei angebrochenen und nicht sortenreinen Gebinden vergüten wir nur das Leergut. Gerne können Sie die angebrochenen Gebinde behalten und das Leergut zu einem späteren Zeitpunkt in einem unserer Getränkemärkte abgeben.
Nein, leider können wir die Kühlkette nicht sicherstellen. Gerne dürfen Sie Ihre Eiswürfel bei uns im Getränkemarkt beziehen.
Nein, wir bieten nur Bier- und Weingläser an. Ansonsten haben wir noch Plastikbecher im Angebot.
Das Material wird verrechnet. Bei jedem weiteren Wochenende verrechnen wir einen Zuschlag von 50% des Mietpreises. Defektes/fehlendes Material wird ebenfalls verrechnet.
Festmaterial vermieten wir nur, wenn Sie auch Getränke über uns beziehen.
Nein, das Festmaterial wird an den Festplatz geliefert. Für den Anschluss der Anlagen ist der Veranstalter selbst verantwortlich.
Ja, wir haben Kühlwagen in verschiedenen Grössen. Dieser wird anhand der Getränkebestellung zugeordnet. Bei kleinen Bestellungen empfehlen wir Ihnen, einen oder zwei Kühlschränke zu bestellen.
Wir erwarten, dass das Material «besenrein» oder mit einem Lappen abgewischt retourniert wird. Gläser müssen ausgespült werden.
Nein, unser Festmaterial ist beschriftet und es ist nicht gestattet, dieses abzukleben.
Nein, den Kühlschrank müssen Sie selbst auffüllen sowie die Getränke nach der Veranstaltung wieder ausräumen und in die jeweiligen Gebinde zurücklegen.
Nein, gemäss den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes ist das Lagern von Esswaren in unseren Kühlwagen oder Kühlschränken nicht gestattet.
Wir vermieten nur Festmaterial im Zusammenhang mit Getränken, also Bartheken, Gläser, Kühlschränke, etc. Bei uns gibt es keinerlei andere Gerätschaften zu mieten.
Bei weiteren Fragen oder einer Bestellung sind wir gerne unter 071 243 42 09 und 071 243 43 53 oder veranstaltungen@schuetzengarten.ch erreichbar. Infos zum Sortiment auf unserer Preisliste.