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Jahre

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2025

1.   Geltungsbereich

1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Brauerei Schützengarten AG (nachfolgend “Brauerei”) und ihren Kunden.

2  Mit der Auftragserteilung oder dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese AGB vollständig. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert ausschliesslich die vorliegenden AGB. Eine Ausnahme von diesem Geltungsbereich besteht nur, wenn schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Brauerei ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Änderungen dieser AGB durch die Brauerei sind jederzeit möglich. Mündliche Abreden entfalten keine Rechtswirkungen.

2.   Öffnungszeiten

Alle unsere Standorte, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten sind auf https://www.schuetzengarten.ch publiziert. Pikettdienste nach Vereinbarung.

3.   Preise und Zahlungsbestimmungen

1  Es gelten die Preise gemäss Preislisten der einzelnen Kundensegmente oder die getroffenen Vereinbarungen. Allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich pro Artikel in Schweizer Franken (CHF), inklusive der gesetzlichen MWST, der vorgezogenen Entsorgungsgebühren für Glas (VEG) sowie der Recyclinggebühren (RG) für PET und Dosen für Privatkunden und exklusive MWST und VEG/RG für Gastronomie-, Detailhandels-, Getränke- sowie Veranstaltungskunden

2  Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können Liefer- und Versandkosten anfallen, die dem Kunden vor der Bestellung mitgeteilt werden.

3  Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Vorkasse, in bar, per Kreditkarte/Twint, auf Rechnung oder mittels anderer von der Brauerei angebotener Zahlungsmethode

4  Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Allfällige Abzüge werden nachbelastet.

5  Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Bearbeitungsgebühren von mindestens CHF 20.00 sowie ein Verzugszins von 5% in Rechnung gestellt. Ebenso steht es der Brauerei in solchen Fällen oder nach einer Bonitätsprüfung frei, die Frist zukünftiger Rechnungen zu verkürzen, gegen Vorkasse zu liefern oder gänzlich von einem Auftrag zurückzutreten.

4.   Lieferung

1  Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2  Den Lieferort betreffende Besonderheiten, wie nicht rollstuhlgängige Wege, obere Geschosse ohne Aufzug oder unterlassene Schneeräumung, sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen. Für besonders aufwendige Gegebenheiten und erschwerte Zugänge behalten wir uns vor, Mehraufwände zu berechnen.

3  Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften an die vom Kunden angegebene Adresse zum vereinbarten Termin. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

4  Der Kunde bestätigt die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren, Leihmaterial und Dienstleistungen, auf dem Lieferschein. Sollte der Kunde bei der Anlieferung nicht vor Ort sein erklärt sich dieser damit einverstanden, dass der Fahrer die Ware vor Ort deponiert sowie zur Übernahme der Haftung ab erfolgtem Abladen. (Achtung: Sonneneinstrahlung wirkt negativ auf die Qualität der Getränke.)

5  Sollte der Kunde bei der Rücknahme der Waren nicht vor Ort sein und die Waren nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein, erfolgt eine spätere erneute Abholung, die nach Aufwand in Rechnung gestellt wird.

5.   Bestimmungen nach Kundensegmenten

5.1 Privatkunde

Als Privatkunde der Brauerei gelten alle natürlichen Personen sowie juristische Personen ohne entsprechende Vereinbarung oder ohne zutreffendes unter Kapitel 5 aufgeführtes Kundensegment.

5.1.1 Konditionen

1  Treuekarten, Spar-Pässe und weitere Rabattierungen werden nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert.

2  Ohne zusätzliche Vereinbarung ist die Zahlung per Rechnung ausgeschlossen.

5.1.1.1 Heimlieferdienst

1  Bestellschluss für Lieferungen am Folgetag ist 11:00 Uhr des vorangehenden Werktages. Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeiten sowie Verfügbarkeiten von einzelnen Produkten bei den verschiedenen Getränke-Services variieren können.

2  Bei einem Warenwert (ohne Depot) unter CHF 50.00 wird pro Auftrag ein Kleinmengenzuschlag von CHF 5.00 verrechnet.

5.1.1.2 Webshop

1  Die Lieferung erfolgt über die schweizerische Post oder einen Spediteur. In der Regel erfolgt die Zustellung der Ware innerhalb von 2-3 Werktagen.

2  Pro Auftrag werden Versandkosten von CHF 14.50 verrechnet.

5.2 Gastronomie, Detail- und Getränkehandel

1  Als Gastrokunde der Brauerei gelten im allgemeinen Betriebe wie zum Beispiel Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Clubs, Kantinen, Take-away- und Cateringbetriebe.

2  Als Detail- oder Getränkehandelskunde der Brauerei gelten Händler mit stationärem Ladenkonzept und/oder Versandhandel (Lieferdienste, Onlineshops), der sich vornehmlich an private Haushalte richtet.

5.2.1 Konditionen

1  Liefertage resp. Touren nach Absprache. Bestellschluss für Lieferungen am Folgetag ist 11:00 Uhr des vorangehenden Werktages. Kürzere Lieferfristen werden mit einem Zuschlag von CHF 50.00 pro Auftrag verrechnet.

2  Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeiten sowie Verfügbarkeiten von einzelnen Produkten bei den verschiedenen Getränke-Services variieren können.

3  Für Getränkebezüge unter einem Warenwert von CHF 300.00 (ohne Depot) wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 30.00 erhoben. Für Lieferungen an Wochenenden und Feiertagen wird ein Zuschlag von CHF 50.00 verrechnet.

5.2.2 Rücknahme von Voll- und Leergut

Das Leergut ist sortenrein bereitzustellen. Es wird in gutem Zustand zum berechneten Preis zurückgenommen. Vollgut kann nicht retourniert werden.

5.3 Veranstaltungen / Festservice

1  Als Veranstaltungskunde der Brauerei gelten grössere Veranstaltungen.

2  Für Kunden, welche nicht als Veranstaltungskunden gelten aber Leihmaterial oder anderweitige Leistungen des Festservices beziehen kommen ebenfalls die Bestimmungen unter 5.3 zur Anwendung. Dabei gilt: (i) Die Preisliste des Kundensegments, wo der Kunde zugehörig ist, kommt weiterhin zur Anwendung. (ii) Bei sich allfällig wiedersprechenden Regelungen geht die Regelung des Kundensegments, wo der Kunde zugehörig ist, vor.

5.3.1 Konditionen

1  Die Bestellungen werden in der Reihenfolge der Auftragseingänge und nach Verfügbarkeit ausgeführt.

2  Damit auf möglichst alle Wünsche eingegangen und die Veranstaltung zeitgerecht beliefert werden kann, ist eine Bestellung mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Bei Grossanlässen bitten wir darum, bereits in den ersten Planungsphasen mit einbezogen zu werden.

3  Für die Rücknahme muss das Leihmaterial in sauberem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt am Lieferort gut zugänglich (Lkw oder Lieferwagen Zufahrt) am definierten Sammelpunkt und falls vorhanden in den entsprechenden Transportbehältern bereitgestellt sein. Ein allfälliger Mehraufwand durch Zusammentragen des Leihmaterials wird mit CHF 80.00 pro Stunde verrechnet.

4  Ohne zusätzliche Vereinbarung verstehen sich die Mietpreise für Leihmaterial (z.B. Gläser, Mobiliar, Schankanlagen, Zubehör, …) immer für drei Tage, respektive ein Wochenende inkl. Transport.

5.3.2 Rücknahme von Voll- und Leergut

Voll- und Leergut muss nach Produkt sortiert werden. Angebrochenes und nicht sortenreines Vollgut-Gebinde wird nicht vergütet und als Leergut zurückgenommen (Depotgutschrift). Die angebrochenen Gebinde können zurückbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt als Leergut in einem der Getränkemärkte der Brauerei zurückgegeben werden.

5.3.3 Hinweis zur Nutzung des Leihmaterials

1  In Verkaufszelten und Barwagen darf weder gekocht noch grilliert werden. Eine allfällige Reinigung sowie Reparatur gehen zulasten des Kunden und werden mit CHF 80.00 pro Stunde zzgl. Materialaufwand verrechnet.

2  Die Kühlung von Esswaren ist nach Lebensmittelgesetz weder in unseren Kühlschränken noch in den Kühlanhängern oder den Kühlzellen der Barwagen erlaubt.

3  Die Rückgabe sämtlichen Anhängern (Barwagen und Kühlanhänger) muss immer in gereinigtem und transportfähigem Zustand (Ladungssicherung) erfolgen. Sehr starke Verunreinigungen, die vom Kunden verursacht sind, werden nach Aufwand mit CHF 80.00 pro Stunde verrechnet.

4  Das Buffet darf in aufgeklappten Zustand nicht getragen beziehungsweise verschoben werden. Es dürfen keine geheizten Apparate ohne Hitzeschutz auf das Buffet gestellt werden. Weiter ist es nicht erlaubt, auf das Buffet zu stehen.

5  Die Leihgläser müssen gespült und in den dafür vorgesehenen Behältern retourniert werden. Bei Glasbruch wird die entsprechende Anzahl Gläser in Rechnung gestellt.

6  Die Brauerei behält sich vor, an den Leihgegenständen eine angemessene Werbung anzubringen. Sämtliche angebrachte Beschriftungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt oder überklebt werden.

7  Beim Leihmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch kann die Ware vorgängig besichtigt werden.

8  Das Leihmaterial wird durch die Brauerei vorschriftsgemäss gereinigt und in sauberen Zustand ausgeliefert. Bedingt durch die teilweise sehr kurze Zeit zwischen Rücknahme und erneuter Auslieferung können wir nicht immer für restlos sauberes Mobiliar garantieren.

9  Eine allfällige Überprüfung der erstellten Bauten durch die zuständigen Kontrollorgane (u. a. Baupolizei) liegt in der Verantwortung des Kunden.

10  Die Versicherung für betriebsfremde Hilfskräfte (während den Auf- und Abbauzeiten) sowie für das Leihmaterial über den gesamten Zeitraum, ist Sache des Kunden.

11  Spezielle Regelungen auf öffentlichen Plätzen sind der Brauerei im Vorfeld mitzuteilen. Allfällig daraus entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

12  Der Kunde ist verantwortlich für den Anschluss sowie die Sicherung des Leihmaterials. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Punkte ist der Kunde verantwortlich. Ein allfälliger Regress der Versicherung als Folge eines Schadenfalles wird dem Kunden weiterverrechnet.

5.3.4 Verlust, Beschädigung und verspätete Rückgabe

1  Der Kunde trägt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Verantwortung für das Leihmaterial. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Allfällige Beschädigungen und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Allfällige Verluste und Beschädigungen werden mit dem Neupreis verrechnet. Reparaturen und Reinigung von stark verschmutztem Material wird nach Aufwand zu CHF 80.00 pro Stunde verrechnet.

2  Für verspätet retournierte Ware schuldet der Kunde mindestens den Mietpreis für einen weiteren Mietzeitraum. Der Kunde trägt allfällige Kosten für eine erneute Anfahrt, Ersatzbeschaffung und sämtliche im Zusammenhang stehende Umtriebe.

6.   Vertragsabschluss und Eigentumsvorbehalt

1  Mit der Bestellung der Ware gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots oder die Versendung der Ware durch die Brauerei zustande.

2  Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Brauerei Schützengarten AG. Leihgegenstände bleiben Eigentum der Brauerei Schützengarten AG und dürfen vom Kunden weder veräussert noch verpfändet werden.

7.   Gewährleistung und Mängelrüge

1  Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen in Katalogen, auf der Webseite oder in anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden.

2  Die Brauerei stellt sicher, dass die auszuliefernde Ware sorgfältig und vorschriftsgemäss transportiert wird. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und bestätigt die Richtigkeit durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein.

3  Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

4  Offensichtliche Mängel sind umgehend nach Entgegennahme der Ware, spätestens aber innert drei Arbeitstagen zu rügen, verdeckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung. Die beanstandete Ware hält der Kunde der Brauerei zur Verfügung. Mangelhafte Ware wird durch gleichartige, mängelfreie Ware ersetzt.

5  Zur Sicherstellung der Qualität unserer Biere werden die Offenausschankanlagen alle fünf Wochen durch die Brauerei oder deren Beauftragte gereinigt. Die Kosten dafür gehen zulasten des Kunden. Bei Verweigerung der Reinigung übernimmt die Brauerei keine Garantie für die Qualität des ausgeschenkten Bieres und behält sich vor, die Anlage stillzulegen.

6  Während des Gebrauchs von Leihmaterial können Defekte oder Funktionsstörungen nicht ausgeschlossen werden. Sollten Störungen auftreten, sind wir bestrebt, nach Verfügbarkeit eine Alternative anzubieten.

7  Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche auch aus Folgeschäden wie Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen sind ausgeschlossen.

8.   Haftungsbeschränkung

1  Die Haftung der Brauerei im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert, sofern der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.

Nach Übergabe der Waren an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die Haftung an den Kunden über.

9.   Auftragsannullierung und Warenretouren

1  Annullierungen müssen schriftlich erfolgen.

2  Bei Annullierung einer Bestellung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: (i) Mehr als 30 Kalendertage vor Lieferung: allfällige Planungskosten und Vorarbeiten. (ii) Weniger als 30 Kalendertage vor Lieferung: 25% der vereinbarten Leistungen. (iii) Ab 15 Kalendertage vor Lieferung: 50% der vereinbarten Leistungen. (iv) Ab 5 Kalendertage vor Lieferung: 100% der vereinbarten Leistungen.

3  Sind gemäss diesen AGB oder speziellen Vereinbarungen Warenretouren erlaubt und überschreitet die retournierte Ware 20% des Auftragsvolumens so behält sich die Brauerei vor, die entstandenen Umtriebe weiter zu verrechnen.

10.   Datenschutz

Die Datenschutzerklärung der Brauerei finden Sie auf https://www.schuetzengarten.ch.

11.   Schlussbestimmungen

1  Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.